Wir erstellen jederzeit Gutachten für unfallbeschädigte Kraftfahrzeuge aller Art zur Durchsetzung Ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche. 

Wir besichtigen Ihr Fahrzeug selbstverständlich vor Ort.
Rufen Sie einfach an, wenn Sie einen Unfall hatten und fragen Sie uns.

Telefonnr.: 0152 - 33834053 

Kfz - Sachverständigenbüro di Pietro
Im Oberried 4
61194 Niddatal - Bönstadt

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Unsere Beratung ist in jedem Fall kostenlos! So erreichen Sie uns:

UNFALLGESCHADIGTE HABEN DAS RECHT AUF EINEN NEUTRALEN SACHVERSTANDIGEN

Unfallgeschädigte haben nach einer schuldlosen Karambolage das uneingeschränkte Recht auf einen neutralen Sachverständigen. Dies ist gefestigte Rechtsprechung. Ebenso steht den Geschädigten das Recht zu, einen Anwalt ihrer Wahl einzuschalten. Sowohl die Kosten für den Sachverständigen als auch für den Rechtsanwalt sind bei uneingeschränkter Haftungs-Quote von der Versicherung des Schädigers zu übernehmen.

In neuester Zeit wird jedoch mit Sorge beobachtet, dass man mit Schadens-Managementmethoden der Versicherer Einfluss auf die Abwicklung des Schadens und auf den Reparaturweg nehmen will. Hierzu werden Fahrzeuge in Vertrauensbetriebe der Versicherung gelenkt, die für die Gesellschaften kostengünstig reparieren. Ob solche Reparaturen dem Stand der Hersteller- und Sicherheitsvorschriften entsprechen, bleibt dahingestellt. Qualität hat nun mal ihren Preis. Moderne Fahrzeuge sind mit komplexen Elektroniksystemen ausgestattet und verfügen über hochfeste Karosseriebleche, die nicht ohne Weiteres zurückverformt und gerichtet werden dürfen. Hier ist die Fachkompetenz eines qualifizierten Sachverständigen gefragt, der den Reparaturweg nach den Herstellervorschriften festlegt. Mit dem Gutachten eines neutralen Sachverständigen und der Einschaltung eines Rechtsanwaltes Ihres Vertrauens sind Sie sicher, dass Sie einen 100 %igen Schadenersatz bekommen.

Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er die Reparatur in der Werkstatt seines Vertrauens und nicht in dem Vertrauensbetrieb der Versicherung durchführen lässt!

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